Im Bau-Szenario sollte der ÜLH mindestens 90 Tage betragen. Oberhalb dieser Zeitspanne hat man Gewissheit, dass keine Fristeninkongruenzen die Zahlungsfähigkeit im nächsten Quartal bedrohen und daher auch eine quartalsweise ÜLH-Berechnung ausreichend ist. 90 Tage werden auch von der EBA in der SREP-Leitinie Tz. 447 als beispielhafte Untergrenze genannt. |
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