Eine einheitliche Datenbasis von Meldewesen und Controlling ist das Ziel in der genFG, welches über das Projekt „Erweiterte Gesamtbanksteuerungsplattform (EGP)“ auch angestrebt wird. Da die Aufsicht aber schon jetzt diese Konsistenz fordert und die Liqui-Meldewesendaten einen sehr guten Einblick in die Liquiditätsrisikosituation gewähren, sollten diese Daten auch im Risikocontrolling genutzt werden: MaRisk AT 4.3.4 [4]: Der Abgleich und die Plausibilisierung der Risikodaten sind z. B. mit Daten aus dem Rechnungswesen und ggf. dem Meldewesen vorzunehmen. DVO 2017/2114 (C 66.00 Zeile 1270): Meldedaten „… unter der für das Liquiditätsmanagement des meldenden Instituts zugrunde gelegten Prämisse…“ |
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