Im Bau-Szenario hat die Fälligkeit keinen Einfluss auf den ÜLH, da die freiwerdenden Sicherheiten das LDP erhöhen und so den Liquiditätsabfluss kompensieren. In den Stressszenarien hängt der Effekt von der Art der hinterlegten Sicherheiten ab. Sofern es sich um HQLA handelt, ist die Fälligkeit fast liquiditätsneutral. Der Liquiditätsabfluss wird durch das erhöhte LDP (freiwerdende Sicherheiten abzüglich Haircuts) kompensiert. Wenn es sich um N-HQLA Vermögenswerte handelt, dann sollte die Bank aus ökonomischer Sicht zur Fälligkeit ein Gegengeschäft (z.B.. Forderungen KI) abgeschlossen haben, um das Offenmarktgeschäft zurückzahlen zu können. Der ÜLH bleibt somit unverändert. Wurde mit N-HQLA besichert, die Bank hat kein Gegengeschäft abgeschlossen und die Prolongation war zum Meldestichtag noch nicht vereinbart, verkürzt sich der ÜLH. In diesem Fall sollte die beabsichtigte Prolongation im Liquiditätsrisikobericht als Kommentar vermerkt werden. |
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